Nur ein Hund pro Wohnung
Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht bei einer 2,5-
Der Vermieter einer Wohnung verlangte von den Mietern, dass diese die Hundehaltung in der Wohnung auf ein Tier beschränken. Die Mieter hielten in der 2,5-
Die Mieter dürfen höchstens einen Hund in der Wohnung halten. Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht in der Regel nicht mehr vertragsgemäßem Gebrauch. Die Mieter konnten auch nicht nachweisen, dass der Vermieter der Haltung von mehreren Hunden zugestimmt hat. Nach der Abmahnung kann der Vermieter daher verlangen, dass sich die Mieter auf einen Hund beschränken.
Quelle: AG München, Urteil vom 12.05.2014 -